Beitragsordnung

                                          Auszug aus der Beitragsordnung 2022

Gemäß § 6 und § 9 Pkt. 4 der Satzung des Anglervereins erhebt der Vorstand des Anglervereins Meichow e.V. Mitgliedsbeiträge. 

 

1. der  Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV - Beitragsmarke (LAVB-Bdg.) und

    zusätzlich für die Beangelung von Vereinspachtgewässer des  AV Meichow bertägt:

  • als Vollzahler:                    70,- EURO   / Vollzahler sind alle die, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • als Kind o. Jugendlicher  20,- EURO   / Kinder und Jugendliche (8 - 17 Jahren)                                                                   
  • als passive Mitglied          40,- EURO   / passive Mitglieder sind alle die, die keine DAFV - Gewässer beangeln und ihre Mitgliedschaft  im DAFV beibehalten möchten.

 

2. Vereinsbeitragskarte  (ohne DAFV - Beitragsmarke vom LAVB-Bdg.) 

  • diese Mitgliedskarte gilt nur für die Beangelung  des Haussees (Dorfteich)  im OT Polßen
  1. für Vollzahler (ab vollendeten 18. Lebensjahr)   20, - EURO           
  2. Kind  und Jugendlicher   (8 - 17 Jahren)           10, - EURO

 

3. Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen

  1. für Vollzahler (ab vollendeten 18. Lebensjahr)   10, - EURO           
  2. Kind  und Jugendlicher   (8 - 17 Jahren)                5, - EURO

 

5. Portogebühren bei Zustellung der Beitragsmarke bzw. Angelkarte über den

    Postweg

  • 6, -  Euro (Übergabeeinschreiben)

 

6. Bootsliegeplatzgebühr

  • für den Dorfteich (Haussee) in Polßen wird eine Bootsliegeplatzgebühr in Höhe von 10, - Euro erhoben

 

Wichtig !!!

Alle zahlungssäumigen Mitglieder werden gemäß Satzung aus dem Verein ausgeschlossen, wenn sie ihren Beitrag nicht bis zum 30. April des Jahres bezahlt haben. Bei einer erneuten Antragsstellung auf Vereinsmitgliedschaft müssen dann ab dem 1. Mai  die o. g. Aufnahmegebühren entrichtet werden.