Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG
Auszug aus der Beitragsordnung 2026
Gemäß § 6 und § 9 Pkt. 4 der Satzung des Anglervereins erhebt der Vorstand des Anglervereins Meichow e.V. Mitgliedsbeiträge.
Wichtig!!! Alle zahlungssäumigen Mitglieder werden gemäß Satzung aus dem Verein ausgeschlossen, wenn sie ihren Beitrag nicht bis zum 30. April des Jahres bezahlt haben. Bei einer erneuten Antragsstellung auf Vereinsmitgliedschaft müssen dann ab dem 1. Mai die o. g. Aufnahmegebühren entrichtet werden.
1
Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV
2
Vereinsbeitragskarte ohne DAFV
3
Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen
4
Portogebühren
5
Bootsliegeplatzgebühr
1. Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV – Beitragsmarke (LAVB-Bdg.) und zusätzlich für die Beangelung von Vereinspachtgewässer des AV Meichow bertägt:
VOLLZAHLER
70€
Vollzahler sind alle die, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
KIND & JUGENDLICHER
20€
Kinder und Jugendliche (8 – 17 Jahren9
PASSIVES MITGLIED
40€
passive Mitglieder sind alle die, die keine DAFV – Gewässer beangeln und ihre Mitgliedschaft im DAFV beibehalten möchten
2. Vereinsbeitragskarte (ohne DAFV – Beitragsmarke vom LAVB-Bdg.)
diese Mitgliedskarte gilt nur für die Beangelung des Haussees (Dorfteich) im OT Polßen
VOLLZAHLER
20€
ab vollendeten 18. Lebensjahr
KIND & JUGENDLICHER
10€
8 – 17 Jahren
3. Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen
VOLLZAHLER
10€
ab vollendeten 18. Lebensjahr
KIND & JUGENDLICHER
5€
8 – 17 Jahren
4. Portogebühren bei Zustellung der Beitragsmarke bzw. Angelkarte über den Postweg
ÜBERGABEEINSCHREIBEN
7€
5. Bootsliegeplatzgebühr werden für den Dorfteich (Haussee) in Polßen erhoben
BOOTSLIEGEPLATZGEBÜHR
