Beitragsordnung

4. Portogebühren bei Zustellung der Beitragsmarke bzw. Angelkarte über den Postweg

ÜBERGABEEINSCHREIBEN

6€

5. Bootsliegeplatzgebühr werden für den Dorfteich (Haussee) in Polßen erhoben

BOOTSLIEGEPLATZGEBÜHR

10€

BEITRAGSORDNUNG

Auszug aus der Beitragsordnung 2026
Gemäß § 6 und § 9 Pkt. 4 der Satzung des Anglervereins erhebt der Vorstand des Anglervereins Meichow e.V. Mitgliedsbeiträge.

Wichtig!!! Alle zahlungssäumigen Mitglieder werden gemäß Satzung aus dem Verein ausgeschlossen, wenn sie ihren Beitrag nicht bis zum 30. April des Jahres bezahlt haben. Bei einer erneuten Antragsstellung auf Vereinsmitgliedschaft müssen dann ab dem 1. Mai die o. g. Aufnahmegebühren entrichtet werden.

1

Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV

2

Vereinsbeitragskarte ohne DAFV

3

Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen

4

Portogebühren

5

Bootsliegeplatzgebühr

1. Mitgliedsbeitrag für den Erhalt der DAFV – Beitragsmarke (LAVB-Bdg.) und zusätzlich für die Beangelung von Vereinspachtgewässer des AV Meichow bertägt:

VOLLZAHLER

70€

Vollzahler sind alle die, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

KIND & JUGENDLICHER

20€

Kinder und Jugendliche (8 – 17 Jahren9

PASSIVES MITGLIED

40€

passive Mitglieder sind alle die, die keine DAFV – Gewässer beangeln und ihre Mitgliedschaft  im DAFV beibehalten möchten

2. Vereinsbeitragskarte  (ohne DAFV – Beitragsmarke vom LAVB-Bdg.) 
diese Mitgliedskarte gilt nur für die Beangelung  des Haussees (Dorfteich)  im OT Polßen

VOLLZAHLER

20€

ab vollendeten 18. Lebensjahr

KIND & JUGENDLICHER

10€

8 – 17 Jahren

3. Zusatzbeitrag für Neuaufnahmen

VOLLZAHLER

10€

ab vollendeten 18. Lebensjahr

KIND & JUGENDLICHER

5€

8 – 17 Jahren

4. Portogebühren bei Zustellung der Beitragsmarke bzw. Angelkarte über den Postweg

ÜBERGABEEINSCHREIBEN

7€

5. Bootsliegeplatzgebühr werden für den Dorfteich (Haussee) in Polßen erhoben

BOOTSLIEGEPLATZGEBÜHR

10€