Wer in M-V Angeln möchte muss ab jetzt auch dort eine Fischereiabgabe entrichten!!!

14. August 2025

Eine Anpassung der Fischereiabgabe für Kinder ist in Kraft getreten.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Kinder ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zu ihrem 14. Geburtstag die Angelfischerei ohne eine Fischereiabgabe ausüben dürfen, das Erfordernis einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer bleibt bestehen. (Quelle: Homepage LAVB Bdbg.)

Beitrag vom 11. Januar 2026

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