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Voraussichtlich soll zum 1. Januar 2026 eine neue Verordnung in Brandenburg in Kraft treten. Darauf machen einige Fischereibehörde aufmerksam. Im Zuge der Umstellung werden bereits jetzt die Fischereiabgabemarken für das Kalenderjahr 2026 vorbereitet. Dabei entfällt die Ausgabe der bisherigen „2,50er-Marken“ für Kinder und Jugendliche. Künftig sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren vollständig von der Fischereiabgabe befreit. Damit entfällt auch die Pflicht, beim Erwerb von Angelkarten einen Nachweis über die entrichtete Abgabe zu erbringen (§ 13 Abs. 1 BbgFischG). Jugendliche ab 14 Jahren zahlen ab 2026 – analog zu Erwachsenen – eine einheitliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro pro Kalenderjahr oder alternativ 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre. Mit dieser Neuregelung wird das Verfahren deutlich vereinfacht und die Teilnahme von Kindern am Angeln erleichtert. Es wird darauf hingewiesen, dass alle genannten Regelungen unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Inkrafttretens der neuen Verordnung stehen. (Quelle: Internetseite Landkreis Elbe Elster)
Fischereiabgabe 2026 für Kinder
Beitrag vom 15. November 2025
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